13 O 122/10 [Kart]•Landgericht Dortmund, 2016-09-22, 13 O 122/10 [Kart]
Landgericht Dortmund, 2016-09-22, 13 O 122/10 [Kart]
13 O 122/10 [Kart]Kantonsgericht22.09.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 13 O 122/10 [Kart] — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-09-22
Aktenzeichen: 13 O 122/10 [Kart]
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2016:0922.13O122.10KART.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: II. Kammer für Handelssachen
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 7.11.2013 wird aufrecht erhalten.
Die Klägerin zu 1) hat über die im Versäumnisurteil vom 7.11.2013 ausgesprochene Kostenentscheidung hinausgehend auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung iHv. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 7.11.2013 darf gegen die Klägerin zu 1) nur gegen Sicherheitsleistung iHv. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages fortgesetzt werden.
Der Streitwert wird auf 900.000 EUR festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.