Landgericht Dortmund, 2016-01-07, 7 O 340/14

7 O 340/14Kantonsgericht07.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 7 O 340/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-01-07

Aktenzeichen: 7 O 340/14

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2016:0107.7O340.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Klage und die Widerklage werden abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 91 % und der Beklagte

9 %

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin und dem Beklagten bleibt nachgelassen, die

Zwangsvollstreckung der jeweils anderen Partei gegen Sicherheitsleistung in

Höhe 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die

jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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