Landgericht Dortmund, 2015-12-10, 12 O 19/14

12 O 19/14Kantonsgericht10.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 12 O 19/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-12-10

Aktenzeichen: 12 O 19/14

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:1210.12O19.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 15.750,00 EUR zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.12.2011 zu zahlen. Der Beklagte zu 2) wird weiter verurteilt, an den Kläger Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf den Betrag von 15.750,00 EUR für den Zeitraum vom 20.11.2011 bis zum 13.12.2011 zu zahlen.

Die Verurteilung zu Ziff. 1 erfolgt Zug-um-Zug gegen Abtretung der Rechte und Ansprüche, die dem Kläger aus der Beteiligung an der B GmbH & Co. KG, nominal 15.000,00 EUR zustehen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagten mit der Annahme der Abtretungserklärung gem. Ziff. 2 in Annahmeverzug befinden.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten gesamtschuldnerisch auferlegt. Die Kosten der Nebeninterventionen tragen die Nebenintervenientinnen selbst.

  2. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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