Landgericht Dortmund, 2015-11-27, 3 O 438/13

3 O 438/13Kantonsgericht27.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 438/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-27

Aktenzeichen: 3 O 438/13

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:1127.3O438.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

1.

Die Klage gegen die Beklagten zu 2) und zu 3) wird abgewiesen.

2.

Von den gerichtlichen Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 14/15 und die Beklagte zu 1) 1/15; von den gerichtlichen Kosten des Vergleichs tragen der Kläger 4/5 und die Beklagte zu 1) 1/5. Im Verhältnis zu den Beklagten zu 2) und zu 3) trägt der Kläger seine eigenen außergerichtlichen Kosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) und zu 3).

3.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

4.

Streitwert für den Rechtsstreit und den Vergleich: bis zu 80.000,00 €.

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