2 O 130/14•Landgericht Dortmund, 2015-11-12, 2 O 130/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 130/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-12
Aktenzeichen: 2 O 130/14
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:1112.2O130.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.431.562,61 € nebst Zinsen in Höhe von 5% Punkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 19.11.2013 zu zahlen.
Es wird feststellt, dass die Klägerin nicht verpflichtet ist, an die Beklagte für das Abrechnungsjahr 2012 Sanierungsgeld zu zahlen in Höhe von 594.894,92 €.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte nach einem Streitwert von 2.026.457,53 €.
Dass Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
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