Landgericht Dortmund, 2015-11-05, 1 S 218/15

1 S 218/15Kantonsgericht05.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 1 S 218/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-11-05

Aktenzeichen: 1 S 218/15

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:1105.1S218.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Berufungsklägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts F (196 C 293/14) vom 27.04.2015 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Berufungsklägerin.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: bis zu 1.300 EUR.

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