Landgericht Dortmund, 2015-11-02, 25 O 131/15

25 O 131/15Kantonsgericht02.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 25 O 131/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-02

Aktenzeichen: 25 O 131/15

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:1102.25O131.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 112,95 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 03.09.2015 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt das beklagte Land.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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