3 O 526/14•Landgericht Dortmund, 2015-10-30, 3 O 526/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 526/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-30
Aktenzeichen: 3 O 526/14
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:1030.3O526.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Kläger als Gesamtschuldner tragen die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von bis zu 155.000,00 €.
3.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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