Landgericht Dortmund, 2015-10-30, 3 O 526/14

3 O 526/14Kantonsgericht30.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 526/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-30

Aktenzeichen: 3 O 526/14

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:1030.3O526.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kläger als Gesamtschuldner tragen die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von bis zu 155.000,00 €.

3.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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