2 O 203/13•Landgericht Dortmund, 2015-10-22, 2 O 203/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 203/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-22
Aktenzeichen: 2 O 203/13
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:1022.2O203.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte dem Kläger aus dem Versicherungsvertrag mit der Versicherungsscheinnummer ###/######-#-## wegen der Zerstörungen, die der Kläger in der Wohnung T-Straße 30 in E angerichtet hat, bedingungsgemäßen Versicherungsschutz zu gewähren hat.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte nach einem Streitwert bis zu 12.000,00 €.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.