Landgericht Dortmund, 2015-10-22, 2 O 203/13

2 O 203/13Kantonsgericht22.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 203/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-22

Aktenzeichen: 2 O 203/13

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:1022.2O203.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte dem Kläger aus dem Versicherungsvertrag mit der Versicherungsscheinnummer ###/######-#-## wegen der Zerstörungen, die der Kläger in der Wohnung T-Straße 30 in E angerichtet hat, bedingungsgemäßen Versicherungsschutz zu gewähren hat.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte nach einem Streitwert bis zu 12.000,00 €.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet

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