1 S 464/14•Landgericht Dortmund, 2015-10-20, 1 S 464/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 1 S 464/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-20
Aktenzeichen: 1 S 464/14
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:1020.1S464.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Essen-Steele vom 27.10.2014, Az. 21 C 51/13, abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die in der Versammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft C ##, ##### F, am 30.07.2013 unter TOP 11 gefassten Beschlüsse werden für ungültig erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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