Landgericht Dortmund, 2015-10-16, 3 O 499/14

3 O 499/14Kantonsgericht16.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 499/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-16

Aktenzeichen: 3 O 499/14

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:1016.3O499.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil des Landgerichts Dortmund vom 11.02.2015 (Az.: 3 O 499/14) wird aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von 9.000,00 € tragen die Kläger als Gesamtschuldner mit Ausnahme der eventuell durch die Säumnis bedingten Mehrkosten, welche die Beklagte zu tragen hat.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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