3 O 499/14•Landgericht Dortmund, 2015-10-16, 3 O 499/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 499/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-16
Aktenzeichen: 3 O 499/14
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:1016.3O499.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil des Landgerichts Dortmund vom 11.02.2015 (Az.: 3 O 499/14) wird aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von 9.000,00 € tragen die Kläger als Gesamtschuldner mit Ausnahme der eventuell durch die Säumnis bedingten Mehrkosten, welche die Beklagte zu tragen hat.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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