4 O 250/11•Landgericht Dortmund, 2015-10-15, 4 O 250/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 4 O 250/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-15
Aktenzeichen: 4 O 250/11
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:1015.4O250.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Normen: BGB §§ 823, 847
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 09.01.2014 wird aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des
jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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