Landgericht Dortmund, 2015-10-15, 4 O 250/11

4 O 250/11Kantonsgericht15.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 4 O 250/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-15

Aktenzeichen: 4 O 250/11

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:1015.4O250.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Normen: BGB §§ 823, 847

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 09.01.2014 wird aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des

jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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