2 O 10/15•Landgericht Dortmund, 2015-10-07, 2 O 10/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 10/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-07
Aktenzeichen: 2 O 10/15
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:1007.2O10.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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