Landgericht Dortmund, 2015-09-30, 2 O 59/15

2 O 59/15Kantonsgericht30.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 59/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-30

Aktenzeichen: 2 O 59/15

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0930.2O59.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 29.07.2015 wird aufrechterhalten.

Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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