3 O 66/15•Landgericht Dortmund, 2015-09-25, 3 O 66/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 66/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-09-25
Aktenzeichen: 3 O 66/15
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0925.3O66.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von bis zu 230.000,00 € bis zum 31.03.2015 und von bis zu 95.000,00 € seitdem.
3.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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