Landgericht Dortmund, 2015-09-25, 3 O 66/15

3 O 66/15Kantonsgericht25.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 66/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-25

Aktenzeichen: 3 O 66/15

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0925.3O66.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von bis zu 230.000,00 € bis zum 31.03.2015 und von bis zu 95.000,00 € seitdem.

3.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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