Landgericht Dortmund, 2015-09-24, 2 O 375/14

2 O 375/14Kantonsgericht24.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 375/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-24

Aktenzeichen: 2 O 375/14

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0924.2O375.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.160,00 € (i. W.: sechstausendeinhundertundsechzig Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 11.895,18 € seit dem 23.08.2012 zu zahlen.

Der Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 1.275,68 € (i. W.: eintausendzweihundertfünfundsiebzig 68/100 Euro) an vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.03.2013 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

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