Landgericht Dortmund, 2015-09-24, 2 O 332/13

2 O 332/13Kantonsgericht24.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 332/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-24

Aktenzeichen: 2 O 332/13

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0924.2O332.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird als derzeit nicht fällig abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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