2 O 332/13•Landgericht Dortmund, 2015-09-24, 2 O 332/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 332/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-09-24
Aktenzeichen: 2 O 332/13
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0924.2O332.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird als derzeit nicht fällig abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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