9 T 383/13•Landgericht Dortmund, 2014-07-02, 9 T 383/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 9 T 383/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-07-02
Aktenzeichen: 9 T 383/13
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:0702.9T383.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Schuldnerin zurückgewiesen.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 40.000,00 Euro festgesetzt.
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