Landgericht Dortmund, 2014-07-02, 9 T 383/13

9 T 383/13Kantonsgericht02.07.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 9 T 383/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-07-02

Aktenzeichen: 9 T 383/13

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:0702.9T383.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Schuldnerin zurückgewiesen.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 40.000,00 Euro festgesetzt.

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