Landgericht Dortmund, 2014-06-27, 3 O 91/13

3 O 91/13Kantonsgericht27.06.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 91/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-06-27

Aktenzeichen: 3 O 91/13

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:0627.3O91.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

I.

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 45.256,00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. seit 01.06.2012 zu zahlen.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.890,91 € sowie eine Kostenerstattung in Höhe von 163,22 € jeweils nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. seit dem 02.04.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 16 % und der Beklagten zu 84 % auferlegt.

III.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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