1 S 18/13•Landgericht Dortmund, 2014-06-24, 1 S 18/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 1 S 18/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-06-24
Aktenzeichen: 1 S 18/13
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:0624.1S18.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Bochum vom 04.12.2012 zum Aktenzeichen 95 C 21/12 wird das Urteil teilweise abgeändert und insgesamt zu Klarstellung wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.263,45 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 33,45 € seit dem 02.12.2011, aus 30 € seit dem 02.01.2012 und aus jeweils 240,00 € seit dem 02.02.2012, seit dem 02.03.2012, dem 02.04.2012, dem 02.05.2012 und dem 02.06.2012 sowie vorgerichtliche Mahnkosten in Höhe von 30,00 € zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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