3 O 586/13•Landgericht Dortmund, 2014-06-04, 3 O 586/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 586/13 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2014-06-04
Aktenzeichen: 3 O 586/13
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:0604.3O586.13.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
- Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 3.345,88 € (i. W.:
dreitausenddreihundertfünfundvierzig 88/100 Euro) sowie weitere 2.717,77 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.02.2014 sowie die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 794,92 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.02.2014 zu zahlen.
- Die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von bis
zu 7.000,00 € trägt die Beklagte.
- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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