Landgericht Dortmund, 2014-04-16, 3 O 204/13

3 O 204/13Kantonsgericht16.04.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 204/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-04-16

Aktenzeichen: 3 O 204/13

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:0416.3O204.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Der Tatbestand des Urteils vom 17.01.2014, berichtigt mit Beschluss vom 24.03.2014 wird gemäß § 320 ZPO wie folgt berichtigt:

Auf Seite 2 (Urschrift) / Seite 3 (Abschrift) wird in Absatz 2 des Tatbestandes der Satz:„Die Klägerin stellt her und vertreibt in Deutschland die nachfolgend dargestellten Taschen in unterschiedlichen Farben und Formen unter der Bezeichnung „Le Pliage“ unter den Artikelnummern 1621, 1623, 2605, 2724, 1699, 1609“ ersetzt durch den Satz:„Die Klägerin stellt her und vertreibt in Deutschland die nachfolgend dargestellten Taschen in unterschiedlichen Farben und Formen unter der Bezeichnung „Le Pliage“ unter den Artikelnummern 1621, 1623, 2605, 2724“

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