3 O 204/13•Landgericht Dortmund, 2014-04-16, 3 O 204/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 204/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-04-16
Aktenzeichen: 3 O 204/13
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:0416.3O204.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Der Tatbestand des Urteils vom 17.01.2014, berichtigt mit Beschluss vom 24.03.2014 wird gemäß § 320 ZPO wie folgt berichtigt:
Auf Seite 2 (Urschrift) / Seite 3 (Abschrift) wird in Absatz 2 des Tatbestandes der Satz:„Die Klägerin stellt her und vertreibt in Deutschland die nachfolgend dargestellten Taschen in unterschiedlichen Farben und Formen unter der Bezeichnung „Le Pliage“ unter den Artikelnummern 1621, 1623, 2605, 2724, 1699, 1609“ ersetzt durch den Satz:„Die Klägerin stellt her und vertreibt in Deutschland die nachfolgend dargestellten Taschen in unterschiedlichen Farben und Formen unter der Bezeichnung „Le Pliage“ unter den Artikelnummern 1621, 1623, 2605, 2724“
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.