9 T 89/14•Landgericht Dortmund, 2014-04-10, 9 T 89/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 9 T 89/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-04-10
Aktenzeichen: 9 T 89/14
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:0410.9T89.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Schuldner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000,00 € festgesetzt.
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