Landgericht Dortmund, 2014-04-10, 11 S 190/12

11 S 190/12Kantonsgericht10.04.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 11 S 190/12 — Versäumnisurteil

Entscheidungsdatum: 2014-04-10

Aktenzeichen: 11 S 190/12

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:0410.11S190.12.00

Dokumenttyp: Versäumnisurteil

Spruchkörper: 11.Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Castrop-Rauxel vom 31.05.2012 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, einem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten der Firma 01, Straße 01, Stadt 01, den Zutritt zu der Abnahmestelle Straße 02, Stadt 02, zu gestatten und die Einstellung der Energieversorgung über den Stromzähler Nummer 01 dulden.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits (beider Instanzen).

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar.

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