Landgericht Dortmund, 2014-04-09, 2 O 218/13

2 O 218/13Kantonsgericht09.04.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 218/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-04-09

Aktenzeichen: 2 O 218/13

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:0409.2O218.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte der Klägerin Versicherungsschutz zu gewähren hat wegen der entstandenen Schadensersatzansprüche aus dem Schadensereignis – Katzenurin im damals angemieteten Haus I-Straße in D.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von 15.448,84 €.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.