2 O 218/13•Landgericht Dortmund, 2014-04-09, 2 O 218/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 218/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-04-09
Aktenzeichen: 2 O 218/13
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:0409.2O218.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte der Klägerin Versicherungsschutz zu gewähren hat wegen der entstandenen Schadensersatzansprüche aus dem Schadensereignis – Katzenurin im damals angemieteten Haus I-Straße in D.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von 15.448,84 €.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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