Landgericht Dortmund, 2014-03-10, 9 T 90/14

9 T 90/14Kantonsgericht10.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 9 T 90/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-03-10

Aktenzeichen: 9 T 90/14

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:0310.9T90.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Schuldner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000,00 € festgesetzt.

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