2 O 370/13•Landgericht Dortmund, 2014-02-27, 2 O 370/13
Landgericht Dortmund, 2014-02-27, 2 O 370/13
2 O 370/13Kantonsgericht27.02.2014
Regest
1. In der Fremdversicherung (der Ehefrau) wird die grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls durch den Leasingnehmer (Ehemann) des kaskoversicherten Fahrzeugs dem VN gem. § 47 VVG zugerechnet. 2. In der Kaskoversicherung berechtigt eine Beschädigung des versicherten Fahrzeugs im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit (hier mit 2,07 o/oo den VR in der Regel zu einer Leistungskürzung auf Null.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 370/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-27
Aktenzeichen: 2 O 370/13
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:0227.2O370.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Leitsätze
-
In der Fremdversicherung (der Ehefrau) wird die grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls durch den Leasingnehmer (Ehemann) des kaskoversicherten Fahrzeugs dem VN gem. § 47 VVG zugerechnet.
-
In der Kaskoversicherung berechtigt eine Beschädigung des versicherten Fahrzeugs im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit (hier mit 2,07 o/oo den VR in der Regel zu einer Leistungskürzung auf Null.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von 7.794,54 € die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.