Landgericht Dortmund, 2014-02-25, 19 O 2/14

19 O 2/14Kantonsgericht25.02.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 19 O 2/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-02-25

Aktenzeichen: 19 O 2/14

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:0225.19O2.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: V. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die einstweilige Verfügung vom 09.01.2014 bleibt aufrechterhalten.

Der Antrag, der Verfügungsbeklagten eine Aufbrauchsfrist bis zum 16.05.2014 einzuräumen, wird zurückgewiesen.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden der Verfügungsbeklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.