Landgericht Dortmund, 2014-02-19, 21 O 141/12

21 O 141/12Kantonsgericht19.02.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 21 O 141/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-02-19

Aktenzeichen: 21 O 141/12

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:0219.21O141.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.200 € (in Worten: dreitausendzweihundert Euro) nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 09.02.2012 sowie 359,50 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 20.06.2013 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 84 % der Kläger und zu 16 % der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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