3 O 290/12•Landgericht Dortmund, 2014-02-07, 3 O 290/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 290/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-07
Aktenzeichen: 3 O 290/12
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:0207.3O290.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits und der Nebenintervenientinnen zu 1. und 2.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Der Beitritt der Nebenintervenientin zu 2 wird zugelassen.
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