Landgericht Dortmund, 2014-02-07, 3 O 290/12

3 O 290/12Kantonsgericht07.02.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 290/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-02-07

Aktenzeichen: 3 O 290/12

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:0207.3O290.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits und der Nebenintervenientinnen zu 1. und 2.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Beitritt der Nebenintervenientin zu 2 wird zugelassen.

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