Landgericht Dortmund, 2014-01-08, 21 O 321/12

21 O 321/12Kantonsgericht08.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 21 O 321/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-01-08

Aktenzeichen: 21 O 321/12

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:0108.21O321.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Gegenseite zuvor Sicherheit leistet.

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