11 S 59/13•Landgericht Dortmund, 2013-10-10, 11 S 59/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 11 S 59/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-10-10
Aktenzeichen: 11 S 59/13
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:1010.11S59.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das am 15.03.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Brakel (7 C 343/12) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 2.0 und 2.1 aus der Eigentümerversammlung der Wohnungseigentumsanlage L-Straße, C vom 10.07.2012 werden für ungültig erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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