2 S 20/13•Landgericht Dortmund, 2013-09-26, 2 S 20/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 S 20/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-09-26
Aktenzeichen: 2 S 20/13
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:0926.2S20.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 24.05.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund abgeändert:
Es wird festgestellt, dass der Krankenversicherungsvertrag mit der Versicherungsnummer ###.###### für die versicherte Person E nicht wirksam durch das Schreiben der Beklagten vom 23.06.2013 abgeändert wurde.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 272,86 € zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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