2 O 213/11•Landgericht Dortmund, 2013-09-13, 2 O 213/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 213/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-09-13
Aktenzeichen: 2 O 213/11
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:0913.2O213.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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