Landgericht Dortmund, 2013-08-22, 2 O 85/13

2 O 85/13Kantonsgericht22.08.2013

Regest

§ 205 Abs. 6 VVG findet auf den Widerruf nach § 8 VVG keine (anloge) Anwendung

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 85/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-22

Aktenzeichen: 2 O 85/13

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:0822.2O85.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Leitsätze

§ 205 Abs. 6 VVG findet auf den Widerruf nach § 8 VVG keine (anloge) Anwendung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von 8.822,96 € die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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