Landgericht Dortmund, 2013-08-14, 2 O 276/10

2 O 276/10Kantonsgericht14.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 276/10 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-14

Aktenzeichen: 2 O 276/10

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:0814.2O276.10.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Normen: VVG § 203 Abs. 2; § 178 g a.F.

Tenor

Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte 2.408,14 € (in Worten: zweitausendvierhundertacht 14/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2010 zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen 1/5 der Kläger und 4/5 die Beklagte mit Ausnahme der Beweisaufnahmekosten, die der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3 zu tragen haben.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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