Landgericht Dortmund, 2013-08-06, 1 S 298/12

1 S 298/12Kantonsgericht06.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 1 S 298/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-06

Aktenzeichen: 1 S 298/12

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:0806.1S298.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 23. Juli 2012 verkündete

Urteil des Amtsgerichts Herne – 28 C 19/12 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Eigentümerbeschluss vom 7. März 2012 zum Tagesordnungspunkt 3 über die Genehmigung der Jahresabrechnung für das Wirtschaftsjahr 2010 inklusive Heizkostenabrechnung 2010 wird hinsichtlich der Einzelabrechnungen der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung für ungültig erklärt.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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