1 S 298/12•Landgericht Dortmund, 2013-08-06, 1 S 298/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 1 S 298/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-08-06
Aktenzeichen: 1 S 298/12
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:0806.1S298.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 23. Juli 2012 verkündete
Urteil des Amtsgerichts Herne – 28 C 19/12 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Eigentümerbeschluss vom 7. März 2012 zum Tagesordnungspunkt 3 über die Genehmigung der Jahresabrechnung für das Wirtschaftsjahr 2010 inklusive Heizkostenabrechnung 2010 wird hinsichtlich der Einzelabrechnungen der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung für ungültig erklärt.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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