2 S 5/13•Landgericht Dortmund, 2013-08-01, 2 S 5/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 S 5/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-08-01
Aktenzeichen: 2 S 5/13
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:0801.2S5.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 29.01.2013 verkündete
Urteil des Amtsgerichts Dortmund abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.937,40 € nebst Zinsen
in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem
13.11.2012 zu zahlen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte; die Kosten
der I. Instanz werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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