Landgericht Dortmund, 2013-08-01, 2 S 5/13

2 S 5/13Kantonsgericht01.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 S 5/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-01

Aktenzeichen: 2 S 5/13

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:0801.2S5.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 29.01.2013 verkündete

Urteil des Amtsgerichts Dortmund abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.937,40 € nebst Zinsen

in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem

13.11.2012 zu zahlen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte; die Kosten

der I. Instanz werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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