Landgericht Dortmund, 2013-07-05, 6 O 85/12

6 O 85/12Kantonsgericht05.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 6 O 85/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-05

Aktenzeichen: 6 O 85/12

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:0705.6O85.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

  • I

Es wird festgestellt, dass der Beklagten keine Ansprüche zustehen aus:

(siehe*(1))

(siehe*(2))

  • II

Es wird festgestellt, dass der Beklagten keine weiteren Ansprüche zustehen aus:

(siehe*(3))

(siehe*(4)

III.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

IV.

Die Widerklage wird abgewiesen.

V.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 1,5 Prozent und die Beklagte zu 98,5 Prozent.

VI.Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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