Landgericht Dortmund, 2013-06-26, 22 O 189/08

22 O 189/08Kantonsgericht26.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 22 O 189/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-06-26

Aktenzeichen: 22 O 189/08

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:0626.22O189.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung

in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden,

wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in

gleicher Höhe leistet.

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