9 T 118/13•Landgericht Dortmund, 2013-04-24, 9 T 118/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 9 T 118/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-04-24
Aktenzeichen: 9 T 118/13
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:0424.9T118.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Auf die Beschwerde wird der Beschluss vom 22.03.2013 aufgehoben.
Die Angelegenheit wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Beschwerdegerichts an das Amtsgericht Hamm zurückverwiesen.
Der Gegenstandswert wird auf bis zu 5.000,00 € festgesetzt.
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