Landgericht Dortmund, 2013-04-24, 24 O 613/11

24 O 613/11Kantonsgericht24.04.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 24 O 613/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-24

Aktenzeichen: 24 O 613/11

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:0424.24O613.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger zur gesamten Hand ab dem 01.10.2011 bis zum Ende des Erbbaurechts am 01.02.2062 für das im Grundbuch von E B Blatt ##### eingetragene Erbbaurecht über den bisher gezahlten Erbbauzins in Höhe von vierteljährlich 2.926,02 € vierteljährlich im Voraus weitere 19.648,28 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 02. Januar, 02. April, 02. Juni und dem 02. Oktober eines jeden Jahres zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Die Kosten der Nebenintervention trägt die Streithelferin selbst.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

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