Landgericht Dortmund, 2013-03-22, 3 O 292/10

3 O 292/10Kantonsgericht22.03.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 292/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-03-22

Aktenzeichen: 3 O 292/10

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:0322.3O292.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens 5 U 22/11.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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