6 O 231/12•Landgericht Dortmund, 2013-03-11, 6 O 231/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 6 O 231/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-03-11
Aktenzeichen: 6 O 231/12
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:0311.6O231.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Das Landgericht Dortmund erklärt sich für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit auf den Hilfsantrag der Klägerin ohne mündliche Verhandlung
an das Landgericht München I .
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