Landgericht Dortmund, 2013-03-11, 21 O 22/11

21 O 22/11Kantonsgericht11.03.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 21 O 22/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-03-11

Aktenzeichen: 21 O 22/11

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:0311.21O22.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit leisten.

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