Landgericht Dortmund, 2013-03-05, 1 S 164/11

1 S 164/11Kantonsgericht05.03.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 1 S 164/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-03-05

Aktenzeichen: 1 S 164/11

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:0305.1S164.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 30.03.2011 zum Aktenzeichen 427 C 9900/07 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % aufgrund des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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