1 S 164/11•Landgericht Dortmund, 2013-03-05, 1 S 164/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 1 S 164/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-05
Aktenzeichen: 1 S 164/11
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:0305.1S164.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 30.03.2011 zum Aktenzeichen 427 C 9900/07 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % aufgrund des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.