11 S 232/12•Landgericht Dortmund, 2013-02-28, 11 S 232/12
Landgericht Dortmund, 2013-02-28, 11 S 232/12
11 S 232/12Kantonsgericht28.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 11 S 232/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-28
Aktenzeichen: 11 S 232/12
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:0228.11S232.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 17.08.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund (Az.: 514 C 158/11) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die unter Tagesordnungspunkt 4.1 bis 4.5 in der Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft U, am 22.07.2011 gefassten Beschlüsse werden für ungültig erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten zu tragen.
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