Landgericht Dortmund, 2013-02-28, 11 S 232/12

11 S 232/12Kantonsgericht28.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 11 S 232/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-02-28

Aktenzeichen: 11 S 232/12

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:0228.11S232.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 17.08.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund (Az.: 514 C 158/11) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die unter Tagesordnungspunkt 4.1 bis 4.5 in der Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft U, am 22.07.2011 gefassten Beschlüsse werden für ungültig erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten zu tragen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.