37 Ks 2/11•Landgericht Dortmund, 2013-02-14, 37 Ks 2/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 37 Ks 2/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-14
Aktenzeichen: 37 Ks 2/11
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:0214.37KS2.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 37. große Strafkammer - Schwurgericht -
Tenor
Die Angeklagte wird wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von
11 Jahren und 8 Monaten
verurteilt.
Das unter Punkt 1.12 asservierte Messer sowie das unter Punkt 4.31 unter der Bezeichnung „Elektroschockgerät“ asservierte Elektroimpulsgerät werden eingezogen.
Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und ihre Auslagen.
Angewandte Strafvorschriften:
§§ 212 Abs. 1, 74 StGB
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