Landgericht Dortmund, 2013-01-16, 2 O 322/11

2 O 322/11Kantonsgericht16.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 322/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-01-16

Aktenzeichen: 2 O 322/11

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:0116.2O322.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 130.682,74 € (i.W.: einhundertdreißigtausendsechshundertzweiundachtzig 74/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.09.2011 sowie weitere 950,15 € (i.W.: neunhundertfünfzig 15/100 Euro) zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 1/4 und die Beklagte 3/4.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird bis zum 18.04.2012 auf 182.418,41 € und sodann auf 164.812,95 € festgesetzt.

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