Landgericht Dortmund, 2013-01-09, 8 O 73/12

8 O 73/12Kantonsgericht09.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 8 O 73/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-01-09

Aktenzeichen: 8 O 73/12

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:0109.8O73.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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